- Sofern zwischen Ihnen und uns bei Zugang dieses Angebotes noch kein
Maklervertrag besteht, kommt er unter Anerkennung der hier mitgeteilten
Geschäftsbedingungen zustande, indem Sie von uns oder einer der im Angebot
bezeichneten Person weitere Auskünfte oder Unterlagen anfordern oder sich
unsere Maklertätigkeit sonst wie zunutze machen.
- Unser Angebot erfolgt aufgrund der vom Auftraggeber erteilten Auskünfte.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht
übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
- Die Angebote sind für den Angebotsempfänger bestimmt, sie sind deshalb
vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ist nur statthaft, wenn
Sie bei der Weitergabe den Dritten auf seine Provisionspflicht an uns
hinweisen und uns der Dritte die Zahlung der Provision bestätigt. Anderenfalls
bleibt unser Angebotsempfänger provisionspflichtig. Bei Weitergabe ohne
diese Angaben wird vermutet, dass uns dadurch ein Schaden in Höhe der
gesamten Provision entstanden ist.
- Erwirbt ein Empfänger unseres Angebotes das angebotene Objekt, gilt
unser Angebot als ursächlich für den Erwerb, es sei denn, der Empfänger
bringt den Gegenbeweis. Mitursächlich, genügt für die Entstehung des Provisionsanspruchs.
Auf vorherige Kenntnisse des angebotenen Objektes kann sich der Käufer
bei mündlichen Angebot nur berufen, wenn er uns sofort mündlich, bei
schriftlichem Angebot, wenn er uns diese innerhalb von 5 Tagen nach Zugang
unseres Angebotes schriftlich nachweist.
- Der Käufer hat die im Angebot genannten Provisionen zu zahlen. Ist
kein Provisionssatz angegeben, gelten die am Ort des angebotenen Objektes
üblichen Provisionssätze.
- Der Provisionsanspruch entsteht bei Vertragsabschluss, Übernahme oder
Leistung einer Anzahlung. Die Provision wird sofort fällig. Provisionspflicht
entsteht auch in den folgenden Fällen:
a) bei Abschluss eines Kaufanwartschaftsvertrages,
b) bei Erwerb eines angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung,
c) bei Erwerb des angebotenen Objektes nicht durch den Empfänger des
Angebotes, sondern durch einen seiner Verwandten oder Verschwägerten (bis
2. Grades), seinen Rechtsnachfolgern oder eine von ihm vertretene Gesellschaft.
d) bei Abschluss eines anderen Immobilien-Geschäftes mit dem im Angebot
genannten Gesprächspartner innerhalb eines Jahres seit Zugang des Angebotes.
- Die Provisionspflicht entfällt nicht bei Anfechten des Vertrages oder
Rücktritt eines Vertragspartners, wenn Sie dies zu vertreten haben. Die
Beweislast liegt bei Ihnen.
- Unsere Angebotsempfänger geben uns unverzüglich die erforderlichen
Unterlagen und alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzugetretenden
Umstände, die die Durchführung unserer Tätigkeit als Makler berühren (z.
B. Änderungen der Konditionen für den Abschluss des Hauptvertrages; Aufgabe
der Absicht zum Abschluss des Hauptvertrages usw.). Für verspätete Informationen
können wir Ersatz unserer unnützen Aufwendungen verlangen.
- Wir sind unseren Angebotsempfängern zur Tätigkeit nach jeder Art des
jeweiligen Maklervertrages verpflichtet.
- Wir sind berechtigt, auch für den andern Vertragsteil entgeltlich
tätig zu werden.
- Für die Interessenten von Miet- und Pachtobjekten gelten die genannten
Bedingungen entsprechend.
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